Juni 2024

Steuergesetzrevision im Kanton Luzern

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Im Kanton Luzern ist ab 1. Januar 2025 eine Steuergesetzrevision geplant, um auf erwartete Mehreinnahmen
durch die OECD-Mindeststeuer zu reagieren.

Es ist jedoch mit einem Referendum zu rechnen, was zu einer Volksabstimmung im September 2024 führen wird.
Im revidierten Steuergesetz sind folgende Anpassungen vorgesehen:


Juristische Personen

Kapitalsteuer:

Einfache Kapitalsteuer Reduktion auf 0.25 Promille (bisher 0.50 Promille, Übergangsphase 2025-2027).

Feste Kapitalsteuer auf Beteiligungen, Rechte, Konzernforderungen weiterhin 0.01 Promille.

Ab 2028 einheitliche Kapitalsteuer 0.01 Promille auf dem gesamten Kapital.


Forschungs- und Entwicklungsabzug:

Einführung eines zusätzlichen Abzugs bis 50% des geschäftsmässig begründeten Forschungs- und Entwicklungsaufwand
(bisher keine Abzugsmöglichkeiten).


Patentbox:

Erhöhung der Steuerentlastung auf 90% (bisher 10%) des Gewinns aus Patenten.


Natürliche Personen

Einkommenssteuer:

Neuer Sozialabzug für Kleinverdiener: Ledige bis CHF 50'000 und Verheiratete bis CHF 80'000 erhalten einen
14%-Abzug auf das Einkommen unterhalb dieser Grenzen.


Fremdbetreuungsabzug:

Erhöhung auf CHF 20'000 pro Kind (analog direkte Bundessteuer).


Kinderbetreuung:

Einheitlicher Kinderabzug von CHF 8'000 (keine Unterscheidung nach Alter).


Kapitalauszahlungen:

Steuersatz 0.50% für die ersten CHF 40'000 und 1.40% darüber (2025-2027)

Ab 2028 nur noch 1% für Beträge über CHF 40'000.