Mai 2025
MWST-Registrierung einer Stockwerkeigentümergemeinschaft

Ja, eine Stockwerkeigentümergemeinschaft kann sich ins Mehrwertsteuer-Register eintragen lassen,
wenn sie unternehmerisch tätig ist und die Umsatzgrenze von 100'000 CHF pro Jahr erreicht.
Typische Fälle sind:
• Vermietung von Parkplätzen an Dritte
• Betrieb von gemeinschaftlichen Einrichtungen (z. B. Verkauf von Solarstrom).
Falls die Stockwerkeigentümergemeinschaft jedoch nur interne Leistungen für die Eigentümer erbringt,
wie z. B. Verwaltung oder den Unterhalt, gilt sie nicht als steuerpflichtiges Unternehmen.